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Sicherheitskontrollen

Das Gesetz verlangt vom Eigentümer elektrischer Installationen die Erbringung eines Sicherheitsnachweises für ausgeführte Installationen.

  • Periodische Kontrolle von Anlagen mit einer Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren

  • Innerhalb von sechs Monaten ist eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan (ESTI-Liste Kontrollorgan) oder von einer akkreditierten Inspektionsstelle durchzuführen, und der Sicherheitsnachweis ist innerhalb dieser Frist dem zuständigen Elektrizitätswerk einzureichen.

      

Gesetzliche Grundlage:


Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen

" Art. 23 Meldepflichten bei allgemeinen Installationsbewilligungen

1. Die Inhaber einer allgemeinen Installationsbewilligung und diejenigen einer Ersatzbewilligung müssen sämtliche Installation arbeiten vor der Ausführung der Netzbetreiberin, aus deren Niederspannungsverteilnetz die elektrische Installation mit Energie versorgt wird, melden.

2. Keine Meldung muss erstattet werden, wenn a) die Installation arbeiten weniger als vier Stunden dauern (Kleininstallationen); und b) die Arbeiten zu einer Leistungsänderung führen, die insgesamt weniger als 3.6 kVA beträgt." 

Quelle: https://www.admin.ch/opc/de/official-compilation/2017/4981.pdf

Bei einer Kleininstallation ohne Installationsanzeige (< 3,7 kVA) ist nach Abschluss der Installation durch die ausführende Unternehmung eine Prüfung vorzunehmen. Die Resultate sind in einem Mess- und Prüfprotokoll festzuhalten und dem Eigentümer der Installation zu übergeben. Dieser hat den Nachweis bis zur nächsten periodischen Kontrolle aufzubewahren.


Neu erstellte elektrische Installationen (mit Installationsanzeige) müssen durch die verantwortliche Installationsfirma einer betriebsinternen Schlusskontrolle unterzogen werden. Die Ergebnisse werden im sogenannten Sicherheitsnachweis (SiNa) aufgeführt und ihre Richtigkeit wird mit einer Unterschrift bestätigt.

Mit der Übergabe des Sicherheitsnachweises beziehungsweise des Messprotokolls an die Eigentümerin oder den Eigentümer hat die ausführende Installationsfirma ihre gesetzlichen Pflichten erfüllt.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf,

Ihre Elektro Stoffelberg AG

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